Förderung für energetische Sanierungen 2026: BAFA, KfW und iSFP einfach erklärt

Wer eine energetische Sanierung plant, kann aktuell von attraktiven staatlichen Förderungen profitieren. Ob Dämmung, Fenstertausch, Wärmepumpe oder kompletter Sanierungsfahrplan – über die BAFA- und KfW-Förderung lassen sich häufig mehrere tausend Euro Zuschuss sichern. Doch viele Eigentümer wissen nicht, welche Programme kombiniert werden können und welche Voraussetzungen gelten. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen verständlich und praxisnah.

BAFA und KfW – wer macht eigentlich was?

Beide sind staatliche Institutionen, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Geld vergeben – aber auf unterschiedliche Weise und für unterschiedliche Vorhaben.

BAFA vs. KfW – der direkte Vergleich
BAFA KfW
Für was? Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle & Anlagentechnik (BEG EM) Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) & Heizungstausch (KfW 458)
Förderart Direktzuschuss – muss nicht zurückgezahlt werden Kredit + Tilgungszuschuss oder Direktzuschuss (KfW 458)
Antrag über Direkt beim BAFA online KfW 261 über Hausbank; KfW 458 direkt über „Meine KfW“
Typische Maßnahmen Dachdämmung, Fassade, Fenster, Lüftung, Wärmeschutz, Heizungsoptimierung Gesamtsanierung zum Effizienzhaus, Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe)
Max. Förderung Bis 12.000 € pro WE (Gebäudehülle, mit iSFP) Bis 150.000 € Kredit je WE (KfW 261 mit EE-Klasse); bis 21.000 € Zuschuss (KfW 458)

Wichtig: BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit können unter bestimmten Voraussetzungen kombiniert werden – für dieselbe Maßnahme gilt das jedoch nicht. Mehr dazu weiter unten.

GEG und BEG – Pflicht vs. Förderung

Diese beiden Kürzel werden häufig verwechselt – dabei beschreiben sie grundlegend verschiedene Dinge: Das GEG ist Gesetz, die BEG ist ein freiwilliges Förderprogramm. Beides ist rechtlich strikt voneinander getrennt.

GEG vs. BEG – Pflicht und Förderung sind zwei verschiedene Dinge
GEG BEG
Steht für Gebäudeenergiegesetz Bundesförderung für effiziente Gebäude
Worum geht es? Rechtliche Mindestanforderungen, die bei Sanierung oder Neubau eingehalten werden müssen Staatliche Förderprogramme, die man beantragen kann – aber nicht muss
Charakter Pflicht – Unterschreitung kann zu Bußgeldern führen Freiwillig – wer höhere Standards erfüllt, bekommt Geld
Beispiel Dachdämmung GEG fordert U-Wert ≤ 0,24 W/m²K BEG/BAFA fordert U-Wert ≤ 0,14 W/m²K – dafür gibt es Zuschuss

Anders gesagt: Das GEG ist die gesetzliche Untergrenze. Die BEG-Förderung setzt deutlich höhere Anforderungen – belohnt diese aber mit direktem Geld. Wer nur das GEG-Minimum erfüllt, bekommt keine Förderung.

Welche Förderarten gibt es?

Im Kern stehen drei Wege zur Auswahl – je nach Vorhaben, Gebäudezustand und persönlicher Situation kann einer davon besonders vorteilhaft sein.

Die Förderarten im Überblick
Förderart Programm Fördersatz Besonderheit
Direktzuschuss BAFA BEG EM 15–20 % Kein Rückzahlungsrisiko, ideal für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle & Anlagentechnik
Kredit + Tilgungszuschuss KfW 261 5–45 % Tilgungszuschuss Zinsgünstiger Kredit für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard
Zuschuss Heizung KfW 458 Bis 70 % Für Wärmepumpe, Biomasseheizung u. a.
Steuerlich § 35c EStG 20 % über 3 Jahre Alternative ohne Energieberater-Pflicht – nicht kombinierbar mit BAFA für dieselbe Maßnahme

Wichtige Einschränkung: Der BAFA-Zuschuss und die steuerliche Förderung nach § 35c EStG schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Diese Entscheidung muss vor der Antragstellung getroffen werden.

Was ist der iSFP – und warum lohnt er sich?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein strukturiertes Gutachten eines Energieberaters. Er analysiert den Ist-Zustand Ihres Gebäudes und zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge am sinnvollsten sind. Er ist 15 Jahre gültig.

Was der iSFP konkret bringt
Ohne iSFP Mit iSFP
Fördersatz 15 % Fördersatz 20 % (+5 Prozentpunkte Bonus)
Max. förderfähige Kosten 30.000 € pro WE (Gebäudehülle) Max. förderfähige Kosten 60.000 € pro WE
Max. BAFA-Zuschuss 4.500 € pro WE Max. BAFA-Zuschuss 12.000 € pro WE
Keine strukturierte Maßnahmenplanung 15 Jahre gültig

Fazit iSFP: Für Gebäudeeigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude planen, ist die Erstellung eines Sanierungsfahrplans technisch und monetär der richtige erste Prozessschritt.

Der Energieeffizienz-Experte (EEE) und wie seine Leistungen gefördert werden

Für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) Pflicht. Die gute Nachricht: 50 % der Fachplanung und Baubegleitung durch den Experten werden gefördert. Ein guter Energieberater zahlt sich damit in der Regel schnell aus – er kennt alle Förderanforderungen, hilft Fehler zu vermeiden und findet oft weitere Einsparpotenziale.

Fazit: Förderungen richtig nutzen und Fehler vermeiden

Die Förderlandschaft rund um BAFA, KfW und iSFP wirkt auf viele Eigentümer zunächst kompliziert. Mit der richtigen Planung lassen sich jedoch hohe Zuschüsse für energetische Sanierungen sichern. Wichtig ist vor allem, Förderprogramme frühzeitig zu prüfen und Anträge vor Maßnahmenbeginn zu stellen.

Als zertifizierte Energieeffizienz-Experten unterstützten wir Eigentümer, Unternehmen und Immobilienverwaltungen bei der Auswahl passender Förderprogramme, der technischen Planung sowie der Antragstellung.

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