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Förderung bei Sanierungsmaßnahmen
Energetische Sanierungen spielen eine zentrale Rolle bei der Reduzierung von Energiekosten und CO₂-Emissionen im Gebäudesektor. Wer eine Sanierungsmaßnahme plant, kann je nach Vorhaben von Zuschüssen und Förderkrediten über die BAFA-Förderung oder die KfW-Förderung profitieren. Doch welche Maßnahmen werden eigentlich gefördert? Welche Voraussetzungen gelten? Und wie hoch kann die Förderung ausfallen?
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Carol Charlier
Kaufmännischer Geschäftsführer
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Karl-Anton-Straße 16, 40211 Düsseldorf
Häufig gestellte Fragen
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Gefördert werden energetische Maßnahmen an bestehenden Gebäuden: Dämmung von Dach, Fassade, Außenwänden, Kellerdecke und Geschossdecken, der Austausch von Fenstern und Außentüren, die Optimierung oder der Austausch der Heizungsanlage, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein. Maßnahmen an neu gebauten Gebäuden sind nicht förderfähig.
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BAFA und KfW sind zwei verschiedene staatliche Institutionen, die unterschiedliche Teile der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abwickeln. BAFA unterstützt Einzelmaßnahmen, wobei KFW umfassende Projekte finanziert.
Das BAFA vergibt direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (BEG EM) – Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss.
Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard (KfW 261) sowie Zuschüsse für den Heizungstausch. Die Beantragung erfolgt jeweils über Ihre Hausbank, die den Antrag an die KfW weiterleitet.
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Für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) Pflicht. Die gute Nachricht: 50 % der Fachplanung und Baubegleitung durch den Experten werden gefördert. Ein guter Energieberater zahlt sich damit in der Regel schnell aus – er kennt alle Förderanforderungen, hilft Fehler zu vermeiden und findet oft weitere Einsparpotenziale.
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Das hängt vom Umfang der Maßnahme, dem Förderprogramm und der Höhe der Investitionskosten ab. Für eine Dachdämmung über das BAFA (BEG EM) gilt:
• Basisförderung: 15 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 Euro pro WE)
• Mit iSFP-Bonus: 20 % auf bis zu 60.000 Euro pro WE
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Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung oder Rückforderung von Fördermitteln:
1. Maßnahmenbeginn vor Antragstellung: Mit der Bauausführung darf erst nach Antragstellung begonnen werden
2. Kein Energieeffizienz-Experte eingebunden: Für viele Förderprogramme im Bereich der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend.
3. Technische Mindestanforderungen nicht erfüllt: z. B. Einhaltung spezifischer U-Werte für die Dachdämmung
4. Barzahlung: Alle Rechnungen müssen unbar bezahlt werden (Überweisung, keine Barzahlung).
5. Unvollständige oder verspätete Nachweise: Alle Belege aufbewahren und fristgerecht einreichen.
6. Doppelförderung: Dieselbe Maßnahme gleichzeitig steuerlich geltend machen und über das BAFA fördern lassen.
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Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein strukturiertes Gutachten, das von einem Energieberater erstellt wird. Er analysiert den energetischen Zustand Ihres Gebäudes, benennt die sinnvollsten Maßnahmen in der optimalen Reihenfolge und berechnet die zu erwartenden Einsparungen. Warum lohnt sich das? Erstens: Die Erstellung des iSFP wird vom BAFA bezuschusst. Zweitens: Für alle im iSFP enthaltenen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Gebäudehülle und Heizungsoptimierung (außer dem gesamten Heizungstausch) steigt der Fördersatz um 5 Prozentpunkte (von 15 auf 20 %) und die maximale Kostenbemessungsgrenze verdoppelt sich von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
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Ja. Die BEG-Programme des BAFA und der KfW gelten ausdrücklich auch für vermietete Wohngebäude und Mehrfamilienhäuser. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können Förderanträge für Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum stellen – also z. B. für die Dachdämmung des gesamten Gebäudes. Die Förderbeträge werden dann je Wohneinheit berechnet. Ein erfahrener Energieeffizienz-Experte kann helfen, die WEG-Beschlüsse und Nachweispflichten korrekt zu koordinieren.